Rechtliche Implikationen
In der rechtswissenschaftlichen Begleitforschung zu KogniHome ergeben sich vor allem Fragen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, insbesondere des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und auf die Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme.
KogniHome kann nur funktionieren, wenn es seine Bewohner und deren Gewohnheiten möglichst gut kennt. Um das gewährleisten zu können, werden im Alltag der Bewohner Daten über sie gesammelt, ausgewertet und darauf basierend mit den Personen individuell interagiert. Dieses Bestreben kann dem Recht des Einzelnen auf Schutz seiner Sozial- und Privatsphäre widersprechen (Art. 2 GG).
In Kooperation mit den Projektpartnern analysiert das Team der Fachhochschule Bielefeld Fragen der Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, der Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitungsvorgänge, der Rechte der betroffenen Bewohner, der Haftung des (künftigen) Systembetreibers, vertragsrechtliche Aspekte zur Anwendung der Komponenten von KogniHome und prüfen Schutzrechte und deren Lizenzierung.
Zudem setzt sich die Fachhochschule Bielefeld mit den Rechtsfragen der Verwertung von KogniHome auseinander, zum Beispiel aus dem Patent-, Gebrauchsmuster-, Design- und Urheberrecht. Außerdem entwirft sie Vertragsmuster und Nutzungsbedingungen.